Allgemeine Geschäftsbedingungen
HA-Net Freisinger GmbH Im Winkel 1 72477
Schwenningen
I. Präambel
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
aller mit der HA-Net Freisinger GmbH (im folgenden: HA-Net)
geschlossenen Verträge. Entgegenstehende und von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht
anerkannt, es sei denn, dass diese aufgrund ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung mit der HA-Net Freisinger GmbH
vereinbart werden.
2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie
schriftlich oder per Email bestätigt sind; spätestens jedoch
mit Ausführung der Lieferung. Bei mündlicher Auftragserteilung
gehen Unklarheiten zulasten des Bestellers.
3. Besteller, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter
Verträge schließen, haften neben den Dritten als Auftraggeber.
4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die
Vertragsaufhebung bedürfen stets der schriftlichen
Bestätigung.
II. Inhalt des Onlineangebotes
HA-Net übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegenüber
HA-Net, welche sich durch Schäden materieller oder ideeller
Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens HA-Net kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden
vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. HA-Net behält es sich ausdrücklich vor, Teile
der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte
Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die
Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
III. Preise und Zahlung
1. Lieferung an Endverbraucher
a) Die Preise im Internetshop und auf der Webseite
enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4
Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die
Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen
entsprechend der Kostensteigerung oder der Kostensenkung zu
ändern. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn
eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung
nicht nur unerheblich übersteigt.
c) Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug spätestens nach
Erhalt der Ware oder Erfüllung der Dienstleistung sofort zu
bezahlen.
d) Die Preise verstehen sich gegenüber Endverbrauchern in
Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils
gesetzlich geltenden Höhe gesondert in der Rechnung
ausgewiesen.
Es gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste am Tag des
Eingangs der Bestellung. Versandkosten (Bahn, Spediteur,
Portokosten etc.) hat der Besteller gesondert zu zahlen,
sofern keine Ausnahme in unseren Angeboten ausgewiesen ist.
2. Lieferung an Unternehmer
a) Ist der Besteller Unternehmer, wird der Nettopreis
angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist somit in unseren
Preislisten und Angeboten nicht eingeschlossen. Die
Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
b) Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8
Tagen wird 2 % Skonto gewährt. Rechnungen für Reparaturen sind
sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8 %
über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet. Die Annahme von
Schecks bleibt ausdrücklich vorbehalten. Schecks werden nur
zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten gehen
zu Lasten des Bestellers.
c) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von HA-Net anerkannt sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
Ansprüche durch den Besteller im Eigentum von HA-Net. Der
Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen.
Erlischt der Eigentumsvorbehalt von HA-Net, weil der
Besteller die gelieferte Ware weiterverkauft, verarbeitet oder
mit anderen Waren verbindet, so unterliegt das neu geschaffene
Produkt dem Eigentumsvorbehalt von HA-Net. Im Fall der
Veräußerung werden vom Besteller sämtliche Rechte der daraus
entstehenden Forderung an HA-Net abgetreten. Auf Anforderung
erklärt HA-Net die Freigabe, soweit die Forderung von HA-Net
zuzüglich 25 % abgesichert ist.
V. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder
Abbildung verkauft. Technische Änderungen an Geräten,
Materialien, Software und sonstige Leistungen in der Zeit
zwischen Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten.
VI. Gefahrübergang
Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt,
geht mit Aufgabe der Ware zum Versand an den Besteller die
Gefahr auf den Besteller über.
Ist die zu liefernde Ware zum Versand bereit und verzögert
sich die Versendung oder die Annahme durch den Besteller aus
Gründen, die HA-Net nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr
mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf
diesen über.
VII. Gutachterliche Tätigkeit
1. Gegenstand des Vertrages
a) Gegenstand des Vertrages ist die in dem
Sachverständigen-Vertrag schriftlich festgelegte
Gutachter-Aufgabe.
b) Der Verwendungszweck des Gutachtens ist in dem
Sachverständigen-Vertrag anzugeben. Bei Zweifeln kann der
Sachverständige vor Aushändigung des Gutachtens hinsichtlich
des Verwendungszweckes weitere Angaben vom Auftraggeber
verlangen.
c) Vom Sachverständigen-Vertrag oder von diesen Allgemeinen
Vertragsbedingungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur
Vertragsinhalt, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
2. Gegenseitige Rechte und Pflichten
a) Der Auftrag wird entsprechend den geltenden Grundsätzen
des BGB unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen
durchgeführt.
b) Der Sachverständige ist bei seiner Tätigkeit den
Weisungen des Auftraggebers insoweit nicht unterworfen, als
diese zur inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen
würden.
c) Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Durchführung
seines Auftrages notwendigen Reisen und Besichtigungen
durchzuführen, erforderliche Untersuchungen und Versuche
vorzunehmen sowie notwendig werdende Zeichnungen, Fotos etc.
anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür
einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf .
d) Der Sachverständige wird durch die Beauftragung
gleichzeitig ermächtigt, nach seinem Ermessen bei Beteiligten,
Behörden und dritten Personen Auskünfte einzuholen,
Nachforschungen anzustellen und Erhebungen durchzuführen. Auf
Anforderung ist dem Sachverständigen hierfür eine besondere
Vollmacht auszustellen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Sachverständigen zu
unterstützen, Er hat dem Sachverständigen insbesondere die
Grundlagenbeschaffung zu ermöglichen und ihm alle für die
Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und
Auskünfte unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen. Der Sachverständige wird vom Auftraggeber von allen
Vorgängen und Umständen, die für die Erstattung und den Zweck
des Gutachtens von Bedeutung sein können, ohne besondere
Aufforderung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
4. Hinzuziehung von Hilfskräften
Der Sachverständige darf nach seinem Ermessen zur
Durchführung seiner Aufgabe geeignete Hilfskräfte heranziehen.
Notwendige Instrumenteneinsätze und Labor-Untersuchungen
bestimmt der Sachverständige.
5. Hinzuziehung von Sonderfachleuten oder weiteren
Sachverständigen
a) Zur Einschaltung von weiteren Sachverständigen oder
Sonderfachleuten ist die Zustimmung des Auftraggebers
erforderlich.
b) Die Beauftragung weiterer Sachverständiger erfolgt im
Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
c) Der Sachverständige haftet nicht für die Tätigkeit und
die Ergebnisse eingeschalteter Sonderfachleute oder weiterer
Sachverständiger. Die Verwertung der Ergebnisse solcher
weiterer Sachverständiger erfolgt ohne Gewähr.
6. Termine
Terminabsprachen sind verbindlich nur, wenn abgesprochene
Termine im Einzelfall schriftlich vereinbart werden und dabei
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
7. Schweigepflicht
a) Der Sachverständige ist im Rahmen des § 203 Abs. 2 Nr. 5
Strafgesetzbuch über persönliche oder geschäftliche
Geheimnisse, die ihm im Rahmen seiner Gutachtenstätigkeit
anvertraut wurden oder bekannt gegeben wurden, zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.
b) Objektive Erkenntnisse aus der Gutachtenstätigkeit darf
der Sachverständige in neutraler Form für seine berufliche
Tätigkeit insoweit verwerten, als hierdurch ein Rückschluss
auf den Auftraggeber nicht möglich ist und sonstige
schützenswerte Belange des Auftraggebers hierdurch nicht
berührt werden.
c) Im Übrigen ist der Sachverständige zur Offenbarung nur
befugt, soweit er aufgrund gesetzlicher Vorschrift hierzu
verpflichtet ist oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von
der Schweigepflicht entbindet.
8. Urheberrecht, Verwendungsrecht
a) Der Sachverständige hat an dem von ihm gefertigten
Gutachten ein Urheberrecht.
b) Der Auftraggeber darf das Gutachten nur für den im
Gutachten oder im Gutachtervertrag angegebenen Zweck
verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere
Vervielfältigung und Veröffentlichung, auch auszugsweise oder
sinngemäß des Gutachtens mit allen Aufstellungen, Berechnungen
oder sonstigen Einzelheiten, ist nur mit schriftlicher
Genehmigung des Sachverständigen gestattet und im allgemeinen
zusätzlich zu honorieren.
c) Bis zur vollständigen Bezahlung des Gutachtens hat der
Auftraggeber kein uneingeschränktes Nutzungsrecht
(Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers)
9. Auskunftspflicht des Sachverständigen
Auf Anfrage erteilt der Sachverständige dem Auftraggeber
Auskunft über den Stand der Tätigkeit, über die entstandenen
oder zu erwartenden Aufwendungen und über den
voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
10. Vergütung
a) Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen richtet sich
nach den vertraglichen Vereinbarungen, den Bestimmungen des
BGB und den nachfolgenden Berechnungsgrundlagen.
b) Neben der Vergütung hat der Sachverständige Anspruch auf
Ersatz der entstandenen Aufwendungen, sofern dies vereinbart
ist.
c) Der Sachverständige ist auch ohne besondere Vereinbarung
berechtigt, angemessene Vorauszahlungen auf die Vergütung
sowie die Auslagen vom Besteller zu verlangen. Bis zum Eingang
angeforderter Vorschüsse ist der Sachverständige berechtigt,
die Leistung zu verweigern.
d) Die durch Vorauszahlungen nicht abgedeckte
Gesamtvergütung und der Anspruch auf Aufwendungsersatz werden
mit der Erteilung der Schlussrechnung fällig,
e) Soweit keine anderweitige Vergütungsvereinbarung im
Auftragserteilungsblatt getroffen wurde, erfolgt die
Abrechnung nach dem von dem Sachverständigen geleisteten
Zeitaufwand unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von €
90,--zzgl. MwSt.
f) Im Falle des Tätigwerdens des Sachverständigen als Zeuge
vor Gericht erhält der Sachverständige vom Auftraggeber den
Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten
Vergütungsbeträgen erstattet. Die Prozessbevollmächtigten des
Auftraggebers werden in einem Rechtsstreit beantragen, den
Auftragnehmer als Sachverständigen hilfsweise als
sachverständigen Zeugen zu laden.
g) Wünscht der Auftraggeber eine vorrangige Eilbearbeitung
des Auftrages oder einzelner Teilleistungen, (z. B. sofortige
Ortsbesichtigung, Tätigwerden an Wochenenden oder Feiertagen),
so können für die jeweiligen Leistungen Zuschläge von 25% bis
50% berechnet werden. Die Höhe der Zuschläge bestimmt sich
nach den vom Sachverständigen zu beurteilenden Umständen.
h) Zu Vergütung und Auslagen kommt die gesetzliche
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
11. Zahlungen
a) Fällige Zahlungen haben bis 14 Tage nach Zugang der
Rechnung, Teilrechnung oder Vorschuss-Rechnung zu erfolgen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei
Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz bei Unternehmern und 5 % über dem Basiszinssatz
bei Verbrauchern zu entrichten, sofern der Sachverständige
nicht höhere Soll-Zinsen nachweist.
b) Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufgerechnet werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer
Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher
Einwilligung der Firma abtreten.
12. Haftung
a) Der Sachverständige haftet nicht für leichte
Fahrlässigkeit und zwar unabhängig davon, ob es sich um
gesetzliche, vertragliche oder außervertragliche Ansprüche,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, handelt.
b) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den
Sachverständigen - gleich aus welchem Rechtsgrunde beschränkt
bis zur Höhe der Berufshaftpflicht des Sachverständigen mit
den Deckungssummen von 500.000 € für Personenschäden und
75.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
c) Sofern nicht im konkreten Schadensfall die gesetzliche
Gewährleistungsfrist kürzer ist, haftet der Sachverständige
auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde (also
auch für außervertragliche Ansprüche und wegen
Mängelfolgeschäden) - nur auf die Dauer von 3 Jahren,
beginnend mit der Übergabe des Gutachtens oder - sofern die
Tätigkeit des Sachverständigen ohne Erstattung eines
schriftlichen Gutachtens beendet wird - mit der Beendigung der
Tätigkeit des Sachverständigen.
d) Der Sachverständige haftet nicht für Leistungen auf dem
Gebiet der Markt- und Meinungsforschungen, für Anregungen und
für überschlägige Ermittlungen und überschlägige Schätzungen.
e) Er haftet weiterhin nicht für vermeintliche Schäden an
Datenbeständen jedweder Art. Die ordnungsgemäße, zeitnahe und
regelmäßige Sicherung von Betriebssystemen und
Datenbeständigen, insbesondere direkt vor dem
Überprüfungstermin - stellt eine ausschließliche
Obliegenheitspflicht des Auftraggebers dar.
13. Kündigung
a) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt
werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
b) Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn
der Auftraggeber trotz Mahnung die für die Durchführung der
Sachverständigentätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht
zugänglich macht, die ihm sonst obliegende Mitwirkung
unterlässt, eine erforderliche Zustimmung (z. B. zur
notwendigen Einschaltung eines Sonderfachmannes) verweigert
oder die Tätigkeit des Sachverständigen behindert.
c) Endet der Vertrag durch eine Kündigung, die der
Sachverständige nicht zu vertreten hat, so behält der
Sachverständige seinen Anspruch auf vertragliche Vergütung,
abzüglich 40% für eingesparte Aufwendungen der noch nicht
erbrachten Leistung.
d) Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die der
Sachverständige zu vertreten hat, so hat der Sachverständige
Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und
erbrachte Aufwendungen.
VIII. Urheberrechte
HA-Net ist bestrebt, in allen Publikationen die
Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente,
Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte
Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen
oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen
und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des
Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten
Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den
Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den
Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein
aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen,
dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt
sind. Das Copyright für veröffentlichte, von HA-Net selbst
erstellte Objekte bleibt allein bei HA-Net. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken,
Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen
elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne
ausdrückliche Zustimmung von HA-Net nicht gestattet.
IX. Mängelrügen, Gewährleistung
1. Unternehmer haben die gelieferte Ware gemäß § 377 HGB
umgehend auf etwaige bestehende Mängel hin zu überprüfen und
HA-Net die Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung
schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Einhaltung der
Rügefrist ist der Zugang einer schriftlichen Rüge, auch per
Telefax, bei HA-Net.
2. Die beanstandete Ware ist HA-Net in der Original- oder
einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung
zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge
behebt HA-Net die Mängel im Wege der Nacherfüllung. HA-Net hat
dabei die Wahl, entweder den Mangel zu beseitigen oder eine
neue mangelfreie Sache zu liefern.
3. Liegt ein Sachmangel vor, kann der Besteller gemäß § 439
BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. HA-Net kann im
Rahmen des § 439 BGB die vom Kunden gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur
die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht,
so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die
Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel
geringfügig und unerheblich ist, es sei denn, die Fristsetzung
ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich (§§ 323
Abs. 2, 440,441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der
Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene
Nutzungen für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.
Für etwaige Schadensersatzansprüche und
Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gelten die
Bestimmungen der Haftungsbeschränkung (X. Abschnitt).
Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im
Falle der Übernahme einer Garantie der Beschaffenheit einer
Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB
richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
4. HA-Net ist – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen
– zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange
berechtigt, bis der Besteller nicht die beanstandete Ware an
HA-Net zurückgegeben hat. Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht
steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu.
HA-Net ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne
Zustimmung von HA-Net Eingriffe oder Änderungen an der Ware
vorgenommen wurden, es sei denn, der Besteller weist nach,
dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen
verursacht wurde.
X. Haftungsbeschränkung
1. Im Fall einer vorvertraglichen, vertraglichen und
außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer
mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und
Produzentenhaftung haftet HA-Net auf Schadensersatz und
Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder
gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist
dabei jede Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung
des gesamten Vertragszweckes gefährdet. Die Haftung ist stets
auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen
durch den Käufer ist unzulässig.
2. Für Verzögerungsschäden haftet HA-Net nur in Höhe von
bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung
ist stets auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
4. Die in Ziffer 1-3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des §
444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
im Fall von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
5. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen HA-Net, gleich
aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr
seit Lieferung der Sache an den Besteller. Im Fall der
deliktischen Haftung verjähren die Ansprüche ab Kenntnis oder
grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden
Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer
Haftung für Vorsatz und in den in Ziffer 4 genannten Fällen.
In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Ist der Besteller ein Verbraucher, gelten für die
Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Bestellers
gegen HA-Net die gesetzlichen Bestimmungen.
7. HA-Net übernimmt keine Haftung für Schäden an
aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers. Nach dem
derzeitigen Stand der Technik kann eine vollständige
Fehlerfreiheit von Computerprogrammen nicht zugesichert
werden.
8. Soweit die Haftung für HA-Net ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dieses auch für deren Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XI. Schadensersatz
HA-Net kann als Schadensersatz wegen Nichterfüllung 25 %
des Verkaufspreises ohne Abzug fordern.
XII. Datenschutz
1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten durch HA-Net erfolgt auf Grundlage der einschlägigen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie des
Teledienstedatenschutzgesetzes.
2. Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden
ausschließlich zur Erbringung der von HA-Net angebotenen
Leistungen verwendet. Eine weitergehende Nutzung erfolgt
nicht. Die Anmeldedaten werden lediglich zur Abwicklung von
Zahlungen an die Partner von HA-Net übermittelt. Eine
Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.
XIII. Links
1. Verweise und Links auf Webseiten Dritter bedeuten nicht,
dass sich HA-Net die hinter dem Verweis oder Link liegenden
Inhalte zu Eigen macht. Die Inhalte begründen keine
Verantwortung von HA-Net für die dort bereitgehaltenen Daten
und Informationen, es sei denn, HA-Net hat von den Inhalten
Kenntnis und es ist ihr technisch möglich und zumutbar, die
Nutzung der Links im Falle rechtswidriger Inhalte zu
verhindern.
2. HA-Net hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link
liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder
unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der
Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht
worden sind, haftet HA-Net nicht. Die Nutzung des Internets
erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den
Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, soweit der Besteller Kaufmann oder juristische Person
ist, Schwenningen. HA-Net ist jedoch berechtigt,
den Nutzer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem
deutschen Recht. Die Anwendung des internationales Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
XV. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder unvollständig sein, so behalten die übrigen
Bedingungen ihre Gültigkeit.
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