Allgemeine Geschäftsbedingungen

HA-Net Freisinger GmbH
Im Winkel 1
72477 Schwenningen
 

I. Präambel

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der HA-Net Freisinger GmbH (im folgenden: HA-Net) geschlossenen Verträge. Entgegenstehende und von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass diese aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung mit  der HA-Net Freisinger GmbH vereinbart werden.

2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich oder per Email bestätigt sind; spätestens jedoch mit Ausführung der Lieferung. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Unklarheiten zulasten des Bestellers.

3. Besteller, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Verträge schließen, haften neben den Dritten als Auftraggeber.

4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Vertragsaufhebung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.

II. Inhalt des Onlineangebotes

HA-Net übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegenüber HA-Net, welche sich durch Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens HA-Net kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. HA-Net behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

III. Preise und Zahlung

1. Lieferung an Endverbraucher

a) Die Preise im Internetshop und auf der Webseite enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

b) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung oder der Kostensenkung zu ändern. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

c) Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug spätestens nach Erhalt der Ware oder Erfüllung der Dienstleistung sofort zu bezahlen.

d) Die Preise verstehen sich gegenüber Endverbrauchern in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

Es gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste am Tag des Eingangs der Bestellung. Versandkosten (Bahn, Spediteur, Portokosten etc.) hat der Besteller gesondert zu zahlen, sofern keine Ausnahme in unseren Angeboten ausgewiesen ist.

2. Lieferung an Unternehmer

a) Ist der Besteller Unternehmer, wird der Nettopreis angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist somit in unseren Preislisten und Angeboten nicht eingeschlossen. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

b) Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen wird 2 % Skonto gewährt. Rechnungen für Reparaturen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet. Die Annahme von Schecks bleibt ausdrücklich vorbehalten. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

c) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HA-Net anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Besteller im Eigentum von HA-Net. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Erlischt der Eigentumsvorbehalt von HA-Net, weil der Besteller die gelieferte Ware weiterverkauft, verarbeitet oder mit anderen Waren verbindet, so unterliegt das neu geschaffene Produkt dem Eigentumsvorbehalt von HA-Net. Im Fall der Veräußerung werden vom Besteller sämtliche Rechte der daraus entstehenden Forderung an HA-Net abgetreten. Auf Anforderung erklärt HA-Net die Freigabe, soweit die Forderung von HA-Net zuzüglich 25 % abgesichert ist.

V. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Technische Änderungen an Geräten, Materialien, Software und sonstige Leistungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten.

VI. Gefahrübergang

Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, geht mit Aufgabe der Ware zum Versand an den Besteller die Gefahr auf den Besteller über.

Ist die zu liefernde Ware zum Versand bereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme durch den Besteller aus Gründen, die HA-Net nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

VII. Gutachterliche Tätigkeit

1. Gegenstand des Vertrages

a) Gegenstand des Vertrages ist die in dem Sachverständigen-Vertrag schriftlich festgelegte Gutachter-Aufgabe.

b) Der Verwendungszweck des Gutachtens ist in dem Sachverständigen-Vertrag anzugeben. Bei Zweifeln kann der Sachverständige vor Aushändigung des Gutachtens hinsichtlich des Verwendungszweckes weitere Angaben vom Auftraggeber verlangen.

c) Vom Sachverständigen-Vertrag oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Gegenseitige Rechte und Pflichten

a) Der Auftrag wird entsprechend den geltenden Grundsätzen des BGB unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

b) Der Sachverständige ist bei seiner Tätigkeit den Weisungen des Auftraggebers insoweit nicht unterworfen, als diese zur inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen würden.

c) Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Durchführung seines Auftrages notwendigen Reisen und Besichtigungen durchzuführen, erforderliche Untersuchungen und Versuche vorzunehmen sowie notwendig werdende Zeichnungen, Fotos etc. anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf .

d) Der Sachverständige wird durch die Beauftragung gleichzeitig ermächtigt, nach seinem Ermessen bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen Auskünfte einzuholen, Nachforschungen anzustellen und Erhebungen durchzuführen. Auf Anforderung ist dem Sachverständigen hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Sachverständigen zu unterstützen, Er hat dem Sachverständigen insbesondere die Grundlagenbeschaffung zu ermöglichen und ihm alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Sachverständige wird vom Auftraggeber von allen Vorgängen und Umständen, die für die Erstattung und den Zweck des Gutachtens von Bedeutung sein können, ohne besondere Aufforderung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

4. Hinzuziehung von Hilfskräften

Der Sachverständige darf nach seinem Ermessen zur Durchführung seiner Aufgabe geeignete Hilfskräfte heranziehen. Notwendige Instrumenteneinsätze und Labor-Untersuchungen bestimmt der Sachverständige.

5. Hinzuziehung von Sonderfachleuten oder weiteren Sachverständigen

a) Zur Einschaltung von weiteren Sachverständigen oder Sonderfachleuten ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

b) Die Beauftragung weiterer Sachverständiger erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

c) Der Sachverständige haftet nicht für die Tätigkeit und die Ergebnisse eingeschalteter Sonderfachleute oder weiterer Sachverständiger. Die Verwertung der Ergebnisse solcher weiterer Sachverständiger erfolgt ohne Gewähr.  

6. Termine

Terminabsprachen sind verbindlich nur, wenn abgesprochene Termine im Einzelfall schriftlich vereinbart werden und dabei ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

7. Schweigepflicht

a) Der Sachverständige ist im Rahmen des § 203 Abs. 2 Nr. 5 Strafgesetzbuch über persönliche oder geschäftliche Geheimnisse, die ihm im Rahmen seiner Gutachtenstätigkeit anvertraut wurden oder bekannt gegeben wurden, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.

b) Objektive Erkenntnisse aus der Gutachtenstätigkeit darf der Sachverständige in neutraler Form für seine berufliche Tätigkeit insoweit verwerten, als hierdurch ein Rückschluss auf den Auftraggeber nicht möglich ist und sonstige schützenswerte Belange des Auftraggebers hierdurch nicht berührt werden.

c) Im Übrigen ist der Sachverständige zur Offenbarung nur befugt, soweit er aufgrund gesetzlicher Vorschrift hierzu verpflichtet ist oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.

8. Urheberrecht, Verwendungsrecht

a) Der Sachverständige hat an dem von ihm gefertigten Gutachten ein Urheberrecht.

b) Der Auftraggeber darf das Gutachten nur für den im Gutachten oder im Gutachtervertrag angegebenen Zweck verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere Vervielfältigung und Veröffentlichung, auch auszugsweise oder sinngemäß des Gutachtens mit allen Aufstellungen, Berechnungen oder sonstigen Einzelheiten, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Sachverständigen gestattet und im allgemeinen zusätzlich zu honorieren.

c) Bis zur vollständigen Bezahlung des Gutachtens hat der Auftraggeber kein uneingeschränktes Nutzungsrecht (Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers)

9. Auskunftspflicht des Sachverständigen

Auf Anfrage erteilt der Sachverständige dem Auftraggeber Auskunft über den Stand der Tätigkeit, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

10. Vergütung

a) Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, den Bestimmungen des BGB und den nachfolgenden Berechnungsgrundlagen.

b) Neben der Vergütung hat der Sachverständige Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen, sofern dies vereinbart ist.

c) Der Sachverständige ist auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, angemessene Vorauszahlungen auf die Vergütung sowie die Auslagen vom Besteller zu verlangen. Bis zum Eingang angeforderter Vorschüsse ist der Sachverständige berechtigt, die Leistung zu verweigern.

d) Die durch Vorauszahlungen nicht abgedeckte Gesamtvergütung und der Anspruch auf Aufwendungsersatz werden mit der Erteilung der Schlussrechnung fällig,

e) Soweit keine anderweitige Vergütungsvereinbarung im Auftragserteilungsblatt getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem von dem Sachverständigen geleisteten Zeitaufwand unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von € 90,--zzgl. MwSt.

f) Im Falle des Tätigwerdens des Sachverständigen als Zeuge vor Gericht erhält der Sachverständige vom Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten Vergütungsbeträgen erstattet. Die Prozessbevollmächtigten des Auftraggebers werden in einem Rechtsstreit beantragen, den Auftragnehmer als Sachverständigen hilfsweise als sachverständigen Zeugen zu laden.

g) Wünscht der Auftraggeber eine vorrangige Eilbearbeitung des Auftrages oder einzelner Teilleistungen, (z. B. sofortige Ortsbesichtigung, Tätigwerden an Wochenenden oder Feiertagen), so können für die jeweiligen Leistungen Zuschläge von 25% bis 50% berechnet werden. Die Höhe der Zuschläge bestimmt sich nach den vom Sachverständigen zu beurteilenden Umständen.

h) Zu Vergütung und Auslagen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

11. Zahlungen

a) Fällige Zahlungen haben bis 14 Tage nach Zugang der Rechnung, Teilrechnung oder Vorschuss-Rechnung zu erfolgen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmern und 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern zu entrichten, sofern der Sachverständige nicht höhere Soll-Zinsen nachweist.

b) Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten.

12. Haftung

a) Der Sachverständige haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche, vertragliche oder außervertragliche Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, handelt.

b) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen - gleich aus welchem Rechtsgrunde beschränkt bis zur Höhe der Berufshaftpflicht des Sachverständigen mit den Deckungssummen von 500.000 €  für Personenschäden und 75.000 € für Sach- und Vermögensschäden.

c) Sofern nicht im konkreten Schadensfall die gesetzliche Gewährleistungsfrist kürzer ist, haftet der Sachverständige auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde (also auch für außervertragliche Ansprüche und wegen Mängelfolgeschäden) - nur auf die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit der Übergabe des Gutachtens oder - sofern die Tätigkeit des Sachverständigen ohne Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beendet wird - mit der Beendigung der Tätigkeit des Sachverständigen.

d) Der Sachverständige haftet nicht für Leistungen auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschungen, für Anregungen und für überschlägige Ermittlungen und überschlägige Schätzungen.

e) Er haftet weiterhin nicht für vermeintliche Schäden an Datenbeständen jedweder Art. Die ordnungsgemäße, zeitnahe und regelmäßige Sicherung von Betriebssystemen und Datenbeständigen, insbesondere direkt vor dem Überprüfungstermin - stellt eine ausschließliche Obliegenheitspflicht des Auftraggebers dar.

13. Kündigung

a) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

b) Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung die für die Durchführung der Sachverständigentätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zugänglich macht, die ihm sonst obliegende Mitwirkung unterlässt, eine erforderliche Zustimmung (z. B. zur notwendigen Einschaltung eines Sonderfachmannes) verweigert oder die Tätigkeit des Sachverständigen behindert.

c) Endet der Vertrag durch eine Kündigung, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, so behält der Sachverständige seinen Anspruch auf vertragliche Vergütung, abzüglich 40% für eingesparte Aufwendungen der noch nicht erbrachten Leistung.

d) Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die der Sachverständige zu vertreten hat, so hat der Sachverständige Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und erbrachte Aufwendungen.

VIII. Urheberrechte

HA-Net ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
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IX. Mängelrügen, Gewährleistung

1. Unternehmer haben die gelieferte Ware gemäß § 377 HGB umgehend auf etwaige bestehende Mängel hin zu überprüfen und HA-Net die Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Einhaltung der Rügefrist ist der Zugang einer schriftlichen Rüge, auch per Telefax, bei HA-Net.

2. Die beanstandete Ware ist HA-Net in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt HA-Net die Mängel im Wege der Nacherfüllung. HA-Net hat dabei die Wahl, entweder den Mangel zu beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache zu liefern.

3. Liegt ein Sachmangel vor, kann der Besteller gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. HA-Net kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich (§§ 323 Abs. 2, 440,441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gelten die Bestimmungen der Haftungsbeschränkung (X. Abschnitt).

Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie der Beschaffenheit einer Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. HA-Net ist – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen – zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, bis der Besteller nicht die beanstandete Ware an HA-Net zurückgegeben hat. Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. HA-Net ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne Zustimmung von HA-Net Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

X. Haftungsbeschränkung

1. Im Fall einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung haftet HA-Net auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist dabei jede Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des gesamten Vertragszweckes gefährdet. Die Haftung ist stets auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Käufer ist unzulässig.

2. Für Verzögerungsschäden haftet HA-Net nur in Höhe von bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist stets auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

4. Die in Ziffer 1-3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen HA-Net, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Lieferung der Sache an den Besteller. Im Fall der deliktischen Haftung verjähren die Ansprüche ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.

Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz und in den in Ziffer 4 genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Ist der Besteller ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen HA-Net die gesetzlichen Bestimmungen.

7. HA-Net übernimmt keine Haftung für Schäden an aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine vollständige Fehlerfreiheit von Computerprogrammen nicht zugesichert werden.

8. Soweit die Haftung für HA-Net ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XI. Schadensersatz

HA-Net kann als Schadensersatz wegen Nichterfüllung 25 % des Verkaufspreises ohne Abzug fordern.

XII. Datenschutz

1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch HA-Net erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes.

2. Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich zur Erbringung der von HA-Net angebotenen Leistungen verwendet. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht. Die Anmeldedaten werden lediglich zur Abwicklung von Zahlungen an die Partner von HA-Net übermittelt. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.

XIII. Links

1. Verweise und Links auf Webseiten Dritter bedeuten nicht, dass sich HA-Net die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Die Inhalte begründen keine Verantwortung von HA-Net für die dort bereitgehaltenen Daten und Informationen, es sei denn, HA-Net hat von den Inhalten Kenntnis und es ist ihr technisch möglich und zumutbar, die Nutzung der Links im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

2. HA-Net hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden sind, haftet HA-Net nicht. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Kaufmann oder juristische Person ist, Schwenningen.   HA-Net ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.  Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung des internationales Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

XV. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.